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Patientenverfügung IV

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Das Formular ist Nebensache
Im letzten Artikel wurde darauf eingegangen, welche Probleme im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung zu bedenken sind, bevor wir uns Gedanken über das Formular machen. Hierbei geht es längst nicht nur um Fragen der Vernunft, sondern ebenso um Fragen des Gefühls. Das Fazit: Der Vordruck ist Nebensache! Die Hauptsache ist, zu wissen, was es für uns und andere bedeutet, die medizinische Hilfe für sich persönlich in einer bestimmten Lebensphase einzuschränken. Nur im Wissen darum wird eine Patientenverfügung sinnvoll und moralisch bindend. Gesetzlich ist sie es bisher nicht, das sollte auch so bleiben.
Keine pauschalen Aussagen
Eine Aussage beispielsweise, der Verfügende wünsche keine medizinischen Maßnahmen, die das Leben verlängern, bedeutet alles und nichts. Im Extremfall hieße die Konsequenz, Sie als Patient bekämen nicht einmal Ihre Herztablette zwischen die Lippen gesteckt, wenn Sie sich beide Arme gebrochen hätten und nach einem Unfall nicht klar bei Sinnen wären.
Frei formulierter Text hilft weiter
Schreiben Sie auf, was Sie wollen und nicht wollen, wie Ihre Einstellung zum Leben und Sterben ist. Vielleicht sogar in Form eines offenen Briefes an den künftigen (unbekannten) Behandler.  Kreuze auf einem Vordruck überzeugen weniger als eine kurze, aber präzise und vor allem selbst formulierte Erklärung der eigenen Ansichten und Einsichten. Wenn Sie so vorgehen, ist übrigens auch kein Notar notwendig. Das Geld können Sie sich sparen. Eine Patientenverfügung wird durch einen Notar nicht bindender.
Wünsche hängen vom Alter ab
Jetzt zu dem, was Sie vielleicht wollen und nicht wollen. Dazu einige persönliche Anmerkungen eines erfahrenen Hausarztes. Wenn Sie im medizinischen Sinne jung sind (etwa unter siebzig) sollten Sie von der Medizin vielleicht alles verlangen, was sie zu bieten hat. Ausnahme: Das Hinauszögern eines unwiderruflichen Komas, beispielsweise im Falle der Enthirnungsstarre. Je älter Sie werden, umso mehr begrenzen sich die Wünsche an die Medizin vielleicht. Möglicherweise bis hin zu dem Verzicht auf jegliche Behandlung im Krankenhaus, wenn Sie die Neunzig überschritten haben. Aber Vorsicht! Ich erwähne es noch einmal, theoretische Wünsche und tatsächliche Notsituationen sind zwei verschiedene Dinge, vor allem was die Menschen um uns herum betrifft. Deswegen sollten Sie ausführlich mit denjenigen sprechen, die später Ihre Meinung im Zweifelsfall vertreten  müssen. Neben den Angehörigen sei die Pflegeleitung eines Alten- oder Pflegeheimes ausdrücklich genannt. Sie wollen in Frieden sterben und die Heimleitung möchte keinesfalls in den Verdacht kommen, Patienten unterbehandelt sterben zu lassen. Darüber hinaus stehen sich hier persönlicher Wunsch des Patienten und wirtschaftliches Interesse der Heimbetreiber entgegen.
Eine Zusammenfassung des Themas gibt es im nächsten und letzten Artikel in dieser Reihe. Dazu ein paar, allerdings nicht allzu konkrete Tipps, wie eine Patientenverfügung auszusehen hat. Ich bleibe dabei, zu diesem Thema gibt es wenig vorzukauen. Jeder muss sich selbst ausführlich Gedanken machen.

 


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